Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen


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1. Der Kunde ist verpflichtet, den Untergrund vorzubereiten (einschließlich Nivellierung) vor der Ankunft der Monteure. Für das vorbereitete Gelände übernimmt der Hersteller keine Verantwortung.
2. Nach Abschluss der Montage der Konstruktion ist der Kunde verpflichtet, das Produkt eigenständig ordnungsgemäß am Untergrund zu verankern, wofür er die volle Verantwortung trägt. Die Firma Damari übernimmt hierfür keine Haftung.
3. Bei Garagen, Hallen, Schuppen, Nebengebäuden und Toren aus beschichteten Blechen ist der Kunde verpflichtet, die Schutzfolie innerhalb von 10 Tagen nach der Montage zu entfernen.
4. Es ist erforderlich, eine regelmäßige Wartung der Stahlelemente der Tore und Schlösser (mindestens zweimal jährlich) durchzuführen, indem die Mechanismen geschmiert werden.
5. Die Garagenkonstruktion ist nur mit einer Grundierung gestrichen. Der Kunde ist verpflichtet, sie mit Deckfarbe zu streichen – die Firma Damari bietet diesen Service nicht an.
6. Es ist nicht erlaubt, die Konstruktion mit zusätzlicher Ausstattung wie mechanischen Geräten (Hebevorrichtungen, Handwinden usw.) zu belasten, die Spannungen verursachen und die Struktur beeinträchtigen.
7. Es ist nicht erlaubt, die Blechverkleidungen (Paneele) während individueller Anpassungen durch den Benutzer zu durchbohren.
8. Im Winter muss die Dachfläche regelmäßig vom Schnee befreit werden. Die Firma bietet diesen Service nicht an.
9. Bei Wetteränderungen muss mit Kondensation auf der Unterseite der Dachbleche gerechnet werden.
10. Türen von Stahlkonstruktionen müssen stets geschlossen werden, um Schäden durch Windböen zu vermeiden.
11. Jegliche Umbauten der Konstruktion, zusätzliche Verstärkungen von Wänden und Dach der Garage sowie Isolierungen führt der Benutzer auf eigene Verantwortung durch, ohne Anspruch auf Reklamation. Detaillierte Nutzungsbedingungen sind mit einem für den Standort zuständigen BHP- und Brandschutz-Sachverständigen abzustimmen.